Bedingungen und Konditionen

Aktualisiert 30/01/2026

Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2026 für die Website https://www.bonsoirs.com/fr-fr verfasst. Sie gilt ab ihrer Veröffentlichung und ist nach 3 Jahren, nach wesentlichen Änderungen der Website oder 18 Monaten nach einer neuen Version des Referenzrahmens zu aktualisieren.



Bonsoirs engagiert sich



Bonsoirs verpflichtet sich, seine Websites, mobilen Anwendungen, Intranets, Extranets und Softwarelösungen gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005‑102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zugänglich zu machen.


Wir legen Wert auf Inklusion und Vielfalt und stellen sicher, dass unsere Website https://www.bonsoirs.com/de-de für alle zugänglich ist, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.


Im Rahmen dieses Engagements für digitale Barrierefreiheit arbeiten wir mit AccessiWay zusammen.


Wir sind entschlossen, ein Web für alle zu fördern. Langfristig und verantwortungsbewusst streben wir an, die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen, insbesondere den Vorgaben des RGAA 4.1.2 und der europäischen Norm EN 301 549.




Konformitätsstatus



Die Website https://www.bonsoirs.com/fr-fr weist eine Zugänglichkeitsrate von 46,77 % auf und entspricht somit nicht dem Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité (RGAA) Version 4.1.2.




Testergebnisse



Das am 26. Januar 2026 von AccessiWay durchgeführte Konformitätsaudit ergab, dass 46,77 % der Kriterien der RGAA-Version 4.1.2 erfüllt sind.



Ergebnisse im Detail



● Anzahl erfüllter Kriterien: 29
● Anzahl nicht erfüllter Kriterien: 33
● Anzahl nicht anwendbarer Kriterien: 44




Nicht zugängliche Inhalte



Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich.



Nichtkonformität



- 1.1 – Ist für jedes informationshaltige Bild eine Textalternative vorhanden? Einige nichttextuelle Inhalte, die den Nutzenden angezeigt werden, verfügen nicht über eine gleichwertige Textalternative, die demselben Zweck dient.



- 1.2 – Werden dekorative Bilder von Hilfstechnologien korrekt ignoriert? Einige dekorative Bilder werden von Hilfstechnologien nicht korrekt ignoriert.


- 1.3 – Für jedes informationshaltige Bild mit alternativem Text: Ist diese Alternative relevant (außer in besonderen Fällen)? : Einige alternative Texte zu informationshaltigen Bildern sind nicht zutreffend bzw. nicht aussagekräftig.


- 1.8 – Jedes informationshaltige Bild mit Text sollte, sofern kein Ersatzmechanismus vorhanden ist, wenn möglich durch gestylten Text ersetzt werden. Wird diese Regel eingehalten (außer in besonderen Fällen)? : Einige bilder mit Text wurden nicht durch gestylten Text ersetzt, obwohl dies möglich gewesen wäre.


- 3.2 – Auf jeder Webseite: Ist der Kontrast zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe ausreichend (außer in besonderen Fällen)? : Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ist auf einigen Webseiten unzureichend.


- 3.3 – Auf jeder Webseite: Präsentieren die Farben in Komponenten der Benutzeroberfläche oder in grafischen Informationselementen einen ausreichenden Kontrast (außer in besonderen Fällen)? : Die Farben in bestimmten UI‑Komponenten oder grafischen Informationselementen weisen keinen ausreichenden Kontrast auf.


- 6.1 – Ist jeder Link explizit (außer in besonderen Fällen)? : Einige Links sind nicht eindeutig hinsichtlich ihres Ziels oder ihrer Funktion.



- 6.2 – Auf jeder Webseite hat jeder Link eine Bezeichnung? : Einige auf der Seite vorhandene Links haben keine Bezeichnung bzw. keinen Linktext.


- 7.1 – Ist jedes Skript, falls erforderlich, mit assistiven Technologien kompatibel? : Einige Skripte sind nicht mit assistiven Technologien kompatibel, wenn dies erforderlich ist.


- 7.3 – Ist jedes Skript, außer in besonderen Fällen, per Tastatur und mit allen Zeigegeräten bedienbar? : Einige Skripte sind weder per Tastatur noch mit Zeigegeräten bedienbar.


- 7.4 – Wird der Nutzer bei jedem Skript, das einen Kontextwechsel auslöst, gewarnt oder hat er die Kontrolle darüber? : Bei einigen Skripten, die einen Kontextwechsel auslösen, wird der Nutzer nicht gewarnt.


- 7.5 – Werden auf jeder Webseite Statusmeldungen von assistiven Technologien korrekt wiedergegeben? : Einige Statusmeldungen werden von assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben.


- 8.6 – Ist der Seitentitel auf jeder Webseite relevant? : Einige Seitentitel sind nicht in Einklang mit dem Inhalt.


- 8.7 – Wird auf jeder Webseite jede Sprachänderung im Quellcode angegeben (außer in besonderen Fällen)? : Einige Sprachwechsel im Quellcode sind nicht angegeben.


- 8.9 – Werden auf jeder Webseite HTML‑Elemente nicht ausschließlich zu Präsentationszwecken verwendet? : Einige HTML‑Elemente werden ausschließlich zu Präsentationszwecken genutzt.


- 9.1 – Wird die Information auf jeder Webseite durch die angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert? : Die Informationen sind auf einigen Seiten nicht korrekt durch Überschriften strukturiert.


- 9.3 – Sind auf jeder Webseite die Listen korrekt strukturiert? : Einige Listen auf den Webseiten sind nicht korrekt strukturiert.


- 9.4 – Werden auf jeder Webseite Zitate korrekt gekennzeichnet? : Einige Zitate sind nicht korrekt gekennzeichnet.


- 10.1 – Werden Stylesheets auf der Website verwendet, um die Präsentation der Informationen zu steuern? : Einige Seiten verwenden keine Stylesheets zur Steuerung der Informationspräsentation.


- 10.6 – Ist jeder Link, dessen Funktion nicht offensichtlich ist, im Vergleich zum umgebenden Text sichtbar? : Einige Links, deren Funktion nicht offensichtlich ist, sind im umgebenden Text nicht ausreichend sichtbar.


- 10.7 – Ist bei jedem fokussierbaren Element die Fokusanzeige sichtbar? : Bei einigen fokussierbaren Elementen ist die Fokusanzeige nicht sichtbar.


- 10.8 – Werden ausgeblendete Inhalte von assistiven Technologien ignoriert? : Einige ausgeblendete Inhalte werden von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert.


- 10.14 – Können zusätzliche Inhalte, die ausschließlich über CSS erscheinen, per Tastatur und mit Zeigegeräten sichtbar gemacht werden? : Einige zusätzliche Inhalte, die ausschließlich über CSS erscheinen, können weder per Tastatur noch mit Zeigegeräten sichtbar gemacht werden.


- 11.1 – Hat jedes Formularfeld eine Beschriftung? : Einige Formularfelder haben keine Beschriftung.


- 11.5 – Werden in jedem Formular Felder gleicher Art bei Bedarf gruppiert? : Felder gleicher Art sind dort nicht gruppiert, wo es erforderlich wäre.


- 11.7 – Sind in jedem Formular die Legenden, die Gruppen gleicher Felder zugeordnet sind, aussagekräftig? : Einige Legenden zu Gruppen gleicher Felder sind nicht aussagekräftig.


- 11.10 – Werden Eingabesteuerelemente in jedem Formular sinnvoll verwendet (außer in besonderen Fällen)? : Einige Eingabesteuerelemente werden nicht sinnvoll eingesetzt.


- 11.11 – Werden Eingabefelder, wenn nötig, mit Hinweisen oder Vorschlägen zur Korrektur von Eingabefehlern versehen? : Einige Eingabefelder sind nicht mit Hinweisen oder Vorschlägen zur Fehlerkorrektur versehen, obwohl dies erforderlich wäre.


- 11.13 – Lässt sich der Zweck eines Eingabefeldes ableiten, um das automatische Ausfüllen mit Benutzerdaten zu erleichtern? : Bei einigen Eingabefeldern lässt sich der Zweck nicht ableiten, wodurch das automatische Ausfüllen mit Benutzerdaten erschwert wird.


- 12.7 – Gibt es auf jeder Webseite einen Skip‑Link oder Schnellzugang zum Hauptinhalt (außer in besonderen Fällen)? : Auf einigen Seiten fehlt ein Skip‑Link bzw. Schnellzugang zum Hauptinhalt.


- 12.8 – Ist die Tab‑Reihenfolge auf jeder Webseite konsistent? : Auf einigen Seiten ist die Tab‑Reihenfolge nicht konsistent.


- 12.11 – Sind zusätzliche Inhalte, die beim Hover, beim Setzen des Fokus oder bei der Aktivierung einer UI‑Komponente erscheinen, wenn nötig per Tastatur erreichbar? : Einige zusätzliche Inhalte, die beim Hover, beim Fokus oder bei der Aktivierung erscheinen, sind nicht per Tastatur erreichbar.


- 13.8 – Ist jeder bewegte oder blinkende Inhalt auf der Webseite vom Nutzer steuerbar? : Einige bewegte oder blinkende Inhalte sind für den Nutzer nicht steuerbar.



Eine alternative, barrierefreie Version ist verfügbar, wenn Sie die für Ihre Bedürfnisse geeigneten Einstellungen über die Benutzeroberfläche des AccessiWay-Widgets (Overlay) vornehmen. Damit alles funktioniert, muss das Widget vollständig geladen sein und die Einstellungen aktiviert werden. Eine fehlerhafte Konfiguration des Widgets kann die Barrierefreiheit Ihrer Website beeinträchtigen.



Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung


Keine Inhalte zu melden


Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen


Keine Inhalte zu melden



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 26. Januar 2026 erstellt.



Für die Erstellung der Website verwendete



Technologien

● HTML5
● CSS
● JavaScript




Testumgebung


Betriebssysteme

In den jeweils aktuellsten Versionen:

● Apple macOS
● Microsoft Windows
● Apple iOS
● Google Android



Browser und Software


In den jeweils aktuellsten Versionen auf den verschiedenen Betriebssystemen:


● Google Chrome
● Microsoft Edge
● Safari
● Brave
● Adobe Acrobat Reader / Vorschau auf dem Mac (nur für PDFs)




Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit



● Emulationen von Maus, Bildschirmvergrößerung und Bildschirmtastaturen der verschiedenen Systeme
● VoiceOver (nur Apple-Systeme)
● TalkBack (nur Android)
● NVDA 2025 und JAWS 2022 von Freedom Scientific (nur für PC-Systeme)
● Tanaguru webext RGAA4
● RGAA‑Assistent
● Grafische Bewertungstools, die in den verschiedenen Systemen verfügbar sind (Farben, Kontraste, Untertitel etc.)




Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden



● Startseite
● Kontakt
● Rechtliche Hinweise
● Anmelden
● Suchergebnisse
● Kollektion: Decken
● Kollektion: Geschenke für Damen
● Produkt: Bademantel moelleux
● Geschenkkarte
● Pro‑Bereich
● Zahlung



Feedback und Kontakt


Wenn Sie auf Inhalte oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie die für Barrierefreiheit zuständige Person bei Bonsoirs (accessibilite@bonsoirs.com) kontaktieren, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder die Inhalte in einer anderen Form zugestellt zu bekommen.



Beschwerdewege



Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Sie am Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Website hindert, und wenn Sie uns dies gemeldet haben, aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerde oder einen Antrag auf Einschaltung des Défenseur des droits einzureichen. Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:


● Eine Nachricht an den Défenseur des droits schreiben
● Den Delegierten des Défenseur des droits in Ihrer Region kontaktieren